Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten in den Räumen der KHG folgende grundlegende Regeln:
Anwesenheitsbeschränkungen
Betreten Sie das Gebäude der KHG nur:
- wenn Sie in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person hatten.
- wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen nicht im Ausland aufgehalten haben.
- wenn Erkältungs- oder Grippesymptomen mit Ihrem Hausarzt abgeklärt sind.
Abstand halten